Patienteninformation


Im Gesetz steht dass...

...die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein müssen und "das Maß des Notwendigen" nicht überschreiten dürfen.

Als Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden bieten wir nach Untersuchung und Diagnostik ggf. durch Röntgen in unserer Praxis an:

  • Medikamentöse Therapie
  • Gezielte Injektionstherapie des Bewegungsapperates
  • Bei Bedarf auch Schmerzinfusionstherapie über Venentropf
  • Chirotherapie
  • Verordnungen von Physiotherapie bzw. Krankengymnastik
  • Physikalische Therapie in unserer Praxis:
       Fangopackungen, Reizstromtherapie, Wirbelsäulenstreckliege,
       Mikrowellenbestrahlung, Ultraschalltherapie, Iontophorese,
       TENS-Therapie, Hydrojet Massageliege
  • Akupunktur als Kassenleistung für chronische Knie und Rückenschmerzen
  • Einlagenversorgung
  • Operationen in der Paracelsus-Kurfürstenklinik:
       Ambulante Operationen des Kniegelenkes (Arthroskopien)
       Stationäre Operationen (Einsatz eines künstlichen Knie- oder Hüftegelenkes)


Damit werden die Kosten für alle sinnvollen medizinischen Leistungen, welche über dieses Wirtschaftlichkeitsgebot hinaus gehen, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir beschränken unsere ärztliche Tätigkeit nicht auf das genannte Wirtschaftlichkeitsgebot und bieten unseren Patienten auch Leistungen an, welche zwar nicht das sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen, jedoch zweckmäßig und medizinisch sinnvoll sind, um eine optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dies sind die sogenannten Selbstzahler- oder auch Igelleistungen (individuelle Gesundheitsleistungen).

Die privaten Krankenkassen zahlen in aller Regel auch die rechts aufgeführten Behandlungen. Bei der Stoßwellentherapie ist es von der Diagnose abhängig und es ist hier z.T. notwendig, eine schriftliche Begründung des Arztes mit einzureichen. Aber auch die Vertragsstrukturen der privaten Krankenversicherungen werden zunehmend undurchsichtiger (Bsp. Basistarif), so dass es heutzutage für den Patienten sinnvoll ist, eine Kostenübernahmeerklärung vor Durchführung der Therapie einzuholen, sofern der versicherte Patient seinen Vertrag mit der Kasse selber nicht ganz genau kennt.




Besondere Gesundheitsleistungen in unserer Praxis


  • Akupunktur aller anderen Beschwerden des Bewegungsapperates wie Tennisarm, Nacken- Kopfschmerz, Migräne etc.

  • Orthokintherapie: Modernstes Verfahren zur Linderung von Arthroseschmerzen und Bremsen des fortschreitenden Gelenksverschleißes.

  • Hyaloronsäuretherapie: Sog. Knorpelspritzen zur Linderung von Arthrosebeschwerden

  • Homöopathische Injektionen als Ersatz für Cortisoninjektionen

  • Naturheilverfahren, Nahrungsergänzungsverfahren, Entsäuerung

  • Stoßwellentherapie hat sich insbesondere bei Fersenschmerzen, Tennisarm, Kalkschulter, Sehnen/Muskelreizungen am Schultergürtel, eingeschränkter Schulterbeweglichkeit, bestimmten Formen von Hüftschmerzen und chronischen Muskelverspannungen bewährt

  • Hydrojet als muskellockernde Entspannungsmassage


Fragen Sie Ihren Arzt welche Therapieform bei Ihnen die sinnvollste ist.

Ihr Praxisteam